Betreutes Jugendwohnen

Betreutes Jugendwohnen – BJW

Das Betreute Jugendwohnen ist für uns die sachlogische Fortführung der stationären bzw. teilstationären Jugendhilfe und rundet unser Angebot im Bereich Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen ab.

Wir bieten das BJW als betreutes Einzelwohnen, in klassischer Form an. Aber auch für mehrere Jugendliche und junge Erwachsene in einer Wohnung – „akkumuliertes“ betreutes Einzelwohnen. Um den Charakter des Einzelwohnens in einer Wohnung mit anderen Jugendlichen zu gewährleisten, werden im Sinne einer individuellen Förderung nicht mehr als drei Jugendliche innerhalb einer Wohnform betreut.

Die konkrete Betreuung wird im individuellen Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII festgelegt.

Das St. Konradihaus ist Mieter bzw. Eigentümer der BJW-Wohnungen. Die Jugendlichen wechseln nach der Hilfe in andere Wohnungen.

Die Zielgruppe des Betreuten Jugendwohnens sind junge Menschen und junge Erwachsene egal welchen Geschlechts. Sie sollten in der Regel volljährig sein, mindestens jedoch das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um ins BJW aufgenommen werden zu können, muss die notwendige „BJW-Reife“ vorliegen. Dazu gehört z. B.: Drogenfreiheit, kein missbräuchliches Konsumverhalten, keine akute Gewaltproblematik, Abgrenzungsfähigkeit.

Ziel ist dabei, den jungen Menschen eine Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung, zu eigenverantwortlicher Lebensführung beim Übergang in die Selbständigkeit zu geben. Der direkte Einzelkontakt steht dabei im Vordergrund.

Zwei Bezugspädagogen sind über eine Kontaktstelle in Schelklingen jederzeit erreichbar. Diese Kontaktstelle ist regelmäßiger Treffpunkt sowie auch Notunterkunft für die jungen Menschen in Krisen.


Ansprechpartnerin:
Ivona Papak, Fachbereichsleiterin Wohnen
Telefon: 07394 / 247 83
e-mail: ivona.papak@st.konradihaus.de

 

Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Leistungsvereinbarung